Unsere Leistungen

Wir haben Erfahrung in vielen Bereichen des täglichen privaten und geschäftlichen Lebens.

Vielfach sind es bereits juristische Begrifflichkeiten und unklare Zuständigkeiten und Rechtswege, bei denen wir behilflich sein können. Ob das die Geltendmachung oder die Abwehr von Forderungen betrifft, die Durchsetzung von Rechten, oder die Beratung über den besten Weg, um am Ende eine befriedigende Lösung geschaffen zu haben.

Die Kosten unserer Tätigkeit richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Selbstverständlich klären wir Sie darüber auf und beantworten Ihre Fragen.

Wir sind vorwiegend tätig in den Bereichen:

  • Verkehrsrecht
  • Familienrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Straf- und Bußgeldrecht
  • Sozialrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Mietrecht
  • Schadenersatzrecht

Im Verkehrsrecht ist Herrn Rechtsanwalt Jens Boldt der Titel eines Fachanwalts verliehen worden.

Vom Verkehrsrecht werden insbesondere folgende Angelegenheiten umfasst:

  • Regulierung von Verkehrsunfällen
  • Ansprüche aus Kfz-Kaufverträgen bei Neu- und Gebrauchtfahrzeugen
  • Ansprüche aus Leasing und Fahrzeugfinanzierung
  • Unfallflucht
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Ordnungswidrigkeiten (z. B. Tempo- und Rotlichtverstöße)
  • Angelegenheiten der Fahrerlaubnis (Entziehung/ Neuerteilung)
  • Fahrerlaubnis auf Probe/ Punktsystem

Im Familienrecht ist Herrn Rechtsanwalt Jens Boldt ebenfalls der Titel eines Fachanwalts verliehen worden.

Das Familienrecht wird natürlich geprägt von Trennung und Scheidung, einvernehmlich und streitig, betrifft aber auch z. B.

  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Zugewinnausgleich
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Angelegenheiten der ehelichen Wohnung und des Hausrats
  • Sorge- und Umgangsrecht

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