Unsere Anwälte
Unsere Kanzlei ist im Jahre 1980 von Lutz Boldt gegründet worden.
Lutz Boldt
Nach Tätigkeiten als Sachbearbeiter für Großschäden und angestellt in einem Anwaltsnotariat, entschloss er sich zur Gründung einer eigenen Kanzlei, die zunächst in der Sedanstraße, sodann für lange Zeit in der Berliner Allee, und nunmehr inmitten des Zentrums von Hannover, der Georgstraße, beheimatet ist.
Aufgrund der vorigen Tätigkeit verfügt Rechtsanwalt Lutz Boldt über fundierte Kenntnisse und Erfahrung im Bereich des Versicherungsrechts und des Verkehrsunfallrechts.
Er ist Mitglied des örtlichen Anwaltvereins, des Deutschen Anwaltvereins, und gehört der dortigen Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht an.
Jens Boldt
Bereits im Jahr 2001 ist Rechtsanwalt Jens Boldt das Recht verliehen worden, die Bezeichnung als „Fachanwalt für Familienrecht“ zu tragen, seit 2006 dazu den Titel als „Fachanwalt für Verkehrsrecht“.
Träger dieser Bezeichnung haben zunächst durch Teilnahme an einem anwaltsspezifischen Fachlehrgang (Mindestdauer 120 Stunden) besondere theoretische Kenntnisse erworben. Diese werden durch mindestens drei schriftliche bis zu fünfstündige Aufsichtsarbeiten kontrolliert. Zudem sind besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen, etwa 120 Fälle im Familienrecht und 160 Fälle im Verkehrsrecht, die bei Antragstellung bereits weisungsfrei und mit Mindestanteil von gerichtlichen Verfahren bearbeitet worden sein müssen. Schließlich besteht die Pflicht, sich im Kalenderjahr im Umfang von mindestens 15 Stunden fortzubilden.
Im weiteren ist er als Spielerberater, insbesondere im Bereich des Profifußballs, tätig, außerdem als Berater und im Ehrenamt im Bereich des CarSharing und des Theaters.
Herr Rechtsanwalt Jens Boldt ist Mitglied des örtlichen Anwaltsvereins, des Deutschen Anwaltsvereins, sowie der Arbeitsgemeinschaften Familienrecht und Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.